Längere Mutterschutzfrist bei einem Kind mit Behinderung

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Mütter können eine Verlängerung der Mutterschutzfrist bei ihrer Krankenkasse beantragen, insgesamt 12 Wochen Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen und somit auch 12 Wochen Mutterschaftsgeld erhalten.

Wird innerhalb der ersten acht Lebenswochen ärztlich festgestellt, dass bei einem Kind eine Behinderung vorliegt, kann die Mutter bei ihrer Krankenkasse beantragen, die Mutterschutzfrist nach Geburt auf zwölf Wochen zu verlängern.

Quelle: Mutterschutz & Mutterschaftsleistungen

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