Landespflegegeld - Besitzstandsfälle nach dem SGB XI

Übrigens, für den Bezug von Landespflegegeld ist es ausreichend, wenn es einen Besitzstandsschutz im Pflegegrad 2 gibt. Auf die Frage, wie der Pflegebedarf seitens Pflegekasse tatsächlich eingeschätzt wird, kommt es nicht an. Nähere Informationen dazu könnt ihr euch über die Elternberatung bei der Lebenshilfe abrufen.