Maskenpflicht an Schulen in Bayern

Aktualisierung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gültig bis vorerst 04.07.2021. Ein Auszug in Bezug auf Maskenpflicht:

Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände im Freien entfällt. Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden und geschlossenen Räumen.
Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte an Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen entfällt diese Maskenpflicht aber auch nach dem Sitz-, bzw. Arbeitsplatz eingenommen wurde. Letzteres gilt für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird. (§20)
Ausführliche Information: Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung