Mehrbedarf für das gemeinschaftliche Mittagessen bei temporärer Schließung der WfbM

Ab 1. Mai verringert sich die Grundsicherung um den Mehrbedarf für das gemeinschaftliche Mittagessen in WfbM und Tafös durch die Corona-bedingten Schließungen der Einrichtungen.

Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen müssen dann auch nicht an den Einrichtungsträger gezahlt werden.

Quelle und kompletter Text: Umsetzungsbegleitung BTHG

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