Menschen mit Behinderung: Sozialhilfe muss Heimfahrten bezahlen

Sozialhilfeträger müssen Menschen mit Behinderung auch bei ihren Heimfahrten unterstützen. Mit einem gestern verkündeten Urteil sprach das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einem Schwerbehinderten zwei Heimfahrten pro Monat zu (Az. B 8 SO 10/23 R).

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