Menschen mit komplexer Behinderung im Fokus der Lebenshilfe

Gesetze müssen geändert werden
Immer mehr Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen fragen:
Wie können wir den Umzug ins Pflege-Heim verhindern?
Es muss mehr Geld für die Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung
in besonderen Wohn-Formen geben.
Die Lebenshilfe sagt:
Dafür müssen Gesetze geändert werden.- Im Sozial-Gesetz-Buch 9, Regel 103, 2. Satz steht:
Menschen müssen umziehen, wenn sie zu viel Pflege brauchen.
Dieser Satz muss gestrichen werden.
Menschen müssen auch in besonderen Wohn-Formen
gepflegt werden können.
Egal, wie viel Pflege sie brauchen.
Deshalb sollen sie nicht ins Pflege-Heim ziehen müssen.- **Im Sozial-Gesetz-Buch 11, Regel 43 a steht: **
Menschen in Einrichtungen der Behinderten-Hilfe bekommen von **
der Pflege-Versicherung nur 266 Euro im Monat.
** Dieser Satz muss geändert werden.

Menschen mit Beeinträchtigung sollen überall das Geld
für häusliche Pflege von der Pflege-Versicherung bekommen.
Egal, ob sie allein oder in einer Wohn-Einrichtung wohnen.
Sie sollen selbst entscheiden können, was sie möchten:
• Pflege-Geld
• einen Pflege-Dienst
• oder Pflege von einem Unterstützer fürs Wohnen.

Der Bundesverband der Lebenshilfe hat ein Positionspapier aufgelegt:

Für eine gute Pflege auch für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen
(nach § 43a i.V. m. §71 Abs. 4 SGB XI

Übrigens in Alltagssprache und Leichter Sprache

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