Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung bei Autismus möglich

Das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung eines schwerbehinderten Menschen setzt voraus, dass die Einschränkung der Gehfähigkeit dauerhaft besteht. Bei einer Hirn­leistungs­schwäche (hier: Autismus und Entwicklungs­verzögerung) kann von einer verminderten Gehfähigkeit als Voraussetzung der Zuerkennung des Merkzeichens aG dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene aufgrund der Auswirkungen seiner Erkrankung auch mit einer verantwortungs­bewussten Begleitperson nicht mehr geführt werden kann, sondern eine Beförderung mit einem Reha-Buggy erforderlich ist.

Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile

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Danke für den Hinweis @Inge

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Hi Inge, ich würde gerne eine Frage zur Verhinderungspflege stellen. Ich war lange nicht hier und finde mich nicht zurecht. Kannst Du mir einen Link setzen, der mir den Weg weist? Danke
Gruß Gabi

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Hallo @Gabi_BW,

anscheinend hat es mit deiner Frage schon geklappt. Super!

Viele Grüße,
Florian