Mietvertrag mit behindertem Sohn

Hallo,
mein Sohn ist wegen seiner Behinderung erwerbsgemindert und erhält Grundsicherung. Er wohnt zusammen mit mir und meiner Frau in unserer Eigentumswohnung. Ich habe mit ihm einen Mietvertrag abgeschlossen. Müssen die Mieteinnahmen dabei versteuert werden? Ich frage deshalb, weil ich im Netz auf unterschiedliche Informationen gestoßen bin. In der Broschüre des bvkm heißt es zum Beispiel „Werden lediglich einzelne Zimmer im Haushalt der Eltern vermietet, unterliegen die Mieteinnahmen hieraus nicht der Steuerpflicht (so der BFH in seinem Beschluss vom 16.
Januar 2003, Az. IX B 172/02).“

Hallo Sepulken,

wir hatten die Mieteinnahmen (120 Euro/Monat) bei der Steuer immer angegeben, um eventuellen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Aber wie die rechtliche Grundlage für diese Konstellation ist, weiß ich leider nicht.
Ich hoffe, dir kann noch jemand eine kompetente Antwort geben.

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Hallo und guten Abend,

wir (Nein stimmt nicht, wir durfen keinen Mietvertrag mit unserem Sohn abschließen (hat das Sozialamt nicht anerkannt und hat das Betreuungsgericht eingeschaltet), da es Vorteilsnahme gewesen wäre. Per richterlicher Verfügung wurde zum Abschluß eines Mietvertrages ein Ersatzbetreuer bestellt und dieser hat dann nach langem Hin- und Her den Mietvertrag unterzeichnet.) haben auch einen Mietvertrag mit unserem Sohn abgeschlossen und bewohnen gemeinsam ein Einfamilienhaus. Sprich einige Räume nutzt unser Sohn allein, Andere nutzen wir gemeinsam. Laut unserem Rechtsanwalt müssen wir als Hauseigentümer diese Mieteinnahmen versteuern. Unser Sohn erhält ebenfalls Grundsicherung, jedoch ist das Sozialamt nicht bereit die Mietkosten zu tragen, daher sind wir bereits im 4 Jahr eines Klageverfahrens.
Eigentlich müßte es bei einer Eigentumswohnung ähnlich sein.
Aber diese Frage kann sicher nur ein Fachanwalt, bzw. die zuständige Steuerbehörde klären.

Viele Grüße

B. Stoll

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