Mittelfranken und die Fahrtkosten im Behindertenfahrdienst

Einige Bezirksräte sahen das problematisch: „Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen. Schließlich bedeuten die Fahrten für die Einzelnen keinen Luxus, sondern soziale Teilhabe“, erklärte Lydia Bauer-Hechler (Grüne), Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Der Bezirk Mittelfranken möchte/muss im Gesamthaushalt sparen. So sollen Kürzungen auch im sozialen Bereich vorgenommen werden. Wie schon einmal berichtet, eben auch im Fahrdienst. das Geld, welches die Bezirke zur Finanzierung ihres Haushaltes benötigen, erfolgt unter anderem durch die Umlagezahler. Dieses sind die kreisfreien Städte und Landkreise. Letztere machen nun Druck auf den Bezirk Mittelfranken. Die geplante Kürzung im Behindertenfahrdienst wird nun durchgezogen werden. Damit wird sich zum 1. Juli 2022 einiges in diesem Bereich ändern.
Bisher ist es so geregelt, dass Mitfahrer 120 Fahrten mit jeweils 50 Kilometer (6000 KM) in Anspruch nehmen können (Fahrteldvariante). Alternativ gibt es die Kilometerpauschale. Die Fahrtfeldvariante fällt künftig weg.

Ab 01.07.2022 wird es nur noch eine Pauschle von 1700 KM für Bewohner einer Stadt und 2600 KM für Bewohner aus dem Landkreis geben.

Neben diesem Kilometerkontingent können Nutzer bei Mehrbedarf aber ab Jui nächsten Jahres auch eine Erhöhung der Pauschale beantragen. Laut Verwaltung sollen dann derartige Anträge zeitnah und unbürokatisch bearbeitet werden.

Quellenangabe und ausführliche Information zum Nachlesen: [Nordbayern](https://Einige Bezirksräte sahen das problematisch: „Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen. Schließlich bedeuten die Fahrten für die Einzelnen keinen Luxus, sondern soziale Teilhabe“, erklärte Lydia Bauer-Hechler (Grüne), Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.)