Nachteilsausgleich Merkzeichen G

Es gibt ein, vielleicht für den einen oder anderen, neueres Aktenzeichen aus dem Jahr 2020 zum Merkzeichen G in einem Nachteilsausweis, also dem Schwerbehindertenausweis (SBA). Es kommt ja bekanntlicherweise immer wieder zu Problemen mit den Versorgungsämtern. Vielleicht bringt dieses Gerichtsurteil ein wenig mehr Aufklärung über das Merkzeichen G und Voraussetzungen dafür.

Das Landessozialgericht Berlin/Brandenburg hat in seinem Urteil vom 14.12.2020 (AZ L 11 SB 87/19) folgendes entschieden

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