Es gibt ein, vielleicht für den einen oder anderen, neueres Aktenzeichen aus dem Jahr 2020 zum Merkzeichen G in einem Nachteilsausweis, also dem Schwerbehindertenausweis (SBA). Es kommt ja bekanntlicherweise immer wieder zu Problemen mit den Versorgungsämtern. Vielleicht bringt dieses Gerichtsurteil ein wenig mehr Aufklärung über das Merkzeichen G und Voraussetzungen dafür.
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