Nachweise für Ausstellung Beiblatt mit Wertmarke zum SBA

Als ich zu Beginn des Jahres für Patrick sein neues Beiblatt mit Wertmarke beantragt habe hieß es vom Versorgungsamt, dass ich auch den Berechnungsbogen vom Grundsicherungsbescheid vorlegen müsse.
Zum Nachweis der Erhalts der Leistung sollte der Bescheid eigentlich ausreichen.

Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass der Berechnungsbogen vorgelegt werden muss?
Die Zusammensetzung der Grundsicherungs-Leistung ist doch unerheblich.

Hallo Patiko,

hat Dein Sohn das Merkzeichen H ?

Ich rufe einfach nur bei dem Versorgungsamt an und bekomme die Wertmarke dann immer zugeschickt. Unterlagen werden bei uns nie gefordert.
Liegt vielleicht an dem Merkzeichen H.
Die Sachbearbeiter bei dem Versorgungsamt können das ja gleich überprüfen.

LG
Monika

Hallo.

Hier steht:

ZITAT:
(4) Auf Antrag wird eine für ein Jahr gültige Wertmarke, ohne dass der Betrag nach Absatz 2 in seiner jeweiligen Höhe zu entrichten ist, an schwerbehinderte Menschen ausgegeben,…

…2. die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches, dem Achten Buch oder den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten oder"…

https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/228.html#:~:text=Auf%20§%20228%20SGB%20IX%20verweisen%20folgende%20Vorschriften%3A,IX)%20Besondere%20Regelungen%20zur%20Teilhabe%20schwerbehinderter%20Menschen%20(Schwerbehindertenrecht)

Also müsste der Bescheid doch ausreichen.

LG
Monika

Hallo Monika,
Patrick hat G und B. Der Antrag ist ja formlos einreichbar, daher reicht sicher telefonisch auch. Schreibe auch immer nur kurzen Text.
Da Patrick Grundsicherung bekommt, bekommt er die Wertmarke ohne Zuzahlung, wegen dem B und G.
Der Nachweis das er Grusi bekommt ist mit dem Bescheid gegeben.

Lt. der Sachbearbeiterin im Sozialamt WIRD DIE Grusi fortlaufend weiter bewilligt, ohne das ein neuer Antrag gestellt werden muss. Nur Angaben zum Vermögen werden zum Ende des Bwilligungszeitraums angefordert. Das habe ich gerade erst erledigt.

Dann müsste ich theoretich den Bescheid nur vorlegen wenn sich was ändert.

So nun kann ich berichten: das Versorgungsamt hat ohne zu murren die neue Wertmarke ausgestellt obwohl ich den Berechnungsbogen nicht vorgelegt habe.

Mein Hinweis, dass der Berechnungsbogen für den Nachweis das Patrick Leistungen nach dem SGB XII bekommt, nicht erforderlich sei, bzw. das es für seine Vorlage keine rechtliche Grunlage gäbe, hat wohl ausgereicht.

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