Nachweispflicht der Beratungsbesuche nach §37 Absatz 3 SGB XI

Die coronabedingte Sonderregelung nach §148 SGB XI (Aussetzung der Nachweispflicht für die Beratungsbesuche nach §37 Absatz 3 SGB XI) wurde nicht verlängert. Die Nachweispflicht besteht wieder seit dem 01.10.2020.

Bitte nehmt diesbezüglich, wenn noch nicht geschehen, Kontakt mit eurer zuständigen Pflegeversicherung auf. Nur so kann eine individuelle Handhabung besprochen werden, so dass es keinen schädlichen Einfluss auf den Bezug des Pflegegeldes nehmen kann.

Ausführliche Information zum Thema findet man zum Beispiel auf der Seite der Barmer

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Fragt sich nur, wie sich das nun im November während des Teil Lockdowns verhält. Ob die Pflegedienste Beratungseinsätze durchführen.

Das musst du mit deiner Pflegekasse klären. Die Nachweise müssen aber erst bis zu einem jeweiligen Termin, entsprechend der Pflegestufe, im nächsten Jahr erfolgt sein.

Pflegedienst sagt im November nur wenige Einsätze. Ggf. das Gespräch auch telefonisch,und kurzes Treffen, dass sie sehen dem zu pflegenden geht es tatsächlich gut. Ansonsten im Dezember, solang sich da nichts ändert müssen wir bis Ende Dez. den Einsatz nachweisen.

Hallo Zusammen!
Das kann man idR super mit der Krankenkasse klären. Bei uns war die Erklärung „Risiko Person im Haushalt“ absolut ausreichend.

Viele Grüße aus München

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Schaut mal hier:
CORONA-PANDEMIE UPDATE ZUR PFLEGEBERATUNG

Wir hatten heute unseren Beratungseinsatz, und kamen auch auf dieses Thema zu sprechen. Unsere Beraterin würde es befürworten, wenn die Gespräche auch telefonisch geführt werden könnten. Nur ist dann natürlich der Nachweis schwer, dafür sollte es Lösungen geben.

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