Zum 01.07.2021 finden sich neue Regelungen zur Begleitung, Haltung und Ausbildung von Assistenzhunden in den §§ 12e bis 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Assistenzhunde dürfen danach in alle allgemein zugänglichen Einrichtungen und Anlagen mitgenommen werden, soweit die Mitnahme keine unbillige oder unverhältnismäßige Belastung darstellt. Außerdem können im Rahmen einer Studie zur Evaluation der Neuregelungen die Anschaffungs- und Haltungskosten für Assistenzhunde der Studienteilnehmer übernommen werden.
Quellenangabe und ausführliche Information: Lebenshilfe.de