Neue Richtlinie schafft Versorgungslücke

Mit der Einführung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) im Oktober 2023 ist eine Versorgungslücke entstanden. Der bislang berechtigte Personenkreis wurde eingeschränkt, die Kostenbeteiligung für pflegende Angehörige ist gestiegen, und es gibt nicht genügend Ärztinnen und Ärzte, die Verordnungen ausstellen.

Lea Hübners Sohn Tim* ist aufgrund einer Stoffwechselerkrankung schwerstbehindert. Der Fünfjährige kann weder laufen noch sprechen, kaum hören und sehen und hat epileptische Anfälle. Tim muss rund um die Uhr gepflegt werden. Nun bangen die Eltern, die noch zwei weitere kleine Kinder haben, darum, dass sie auch weiterhin außerklinische Intensivpflege (AKI) genehmigt bekommen. Denn diese wird nach der neuen AKI-RL nur gewährt, wenn täglich lebensbedrohliche Situationen auftreten – und das ist bei Kindern wie Tim nicht der Fall. Sie fallen in einen Graubereich.

Quellenangabe und ausführliche Information: VDK Zeitung Ausgabe Juni 2025