Neue Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum § 43a SGB XI

Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes vom 18.12.2019 konkretisieren, welche Wohnformen seit dem 1.1.2020 vom Anwendungsbereich des § 43a SGB XI erfasst sind. Der bvkm informiert über Inhalt und Wirkungen der Richtlinien.
Weitere Infos gibt es beim BVKM

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