Notbetreuungsrecht

Ab 2023 gibt es Änderungenen im Betreuungsrecht. So wird es auch ein Notbetreuungsrecht geben. Was viele nicht wissen, Ehegatten und Lebenspartner haben nicht automatisch das Befugnis, in einem Notfall für ihren Ehepartner/Partner zu entscheiden. Dies soll nun mit einem zeitlich begrenzten Notbetreuungsrecht möglich werden. Das Notbetreuungsrecht ist auf 6 Monate begrenzt und lässt dann die Möglichkeit zu, über Gesundheitsfragen und z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen, im Sinne des Betroffenen, zu entscheiden.
Wer aber rechtzeitig Vorsorge für solche Notfälle treffen möchte, kann dies im Sinne einer Vorsorgevollmacht tun.

Ausführliche Information dazu findet man auf dejure

oder anwalt.de

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