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Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung - zum Beispiel durch Pauschalierungen - führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.
Begründung
In den vergangenen Monaten wurde öffentlich darüber diskutiert, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst. Sie fragen sich: Wird die Unterstützung, auf die wir angewiesen sind, künftig noch ausreichen? Wird selbstbestimmtes Leben noch möglich sein?
Hintergrund der Diskussion ist der finanzielle Druck, den Kommunen seit Jahren beklagen: Leere Kassen zwingen sie, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Bundeskanzler Merz hat diesen Druck aufgegriffen. Die Sozialstaatskommission fordert, dass der aktuelle Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe ausgerichtet wird – Ergebnisse sollen schon bis Mitte 2026 vorliegen.
Für Menschen mit Behinderung ist Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeine Leistung. Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnen oder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung bei der Kommunikation. Sie ermöglicht die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – und verwirklicht das Wunsch- und Wahlrecht: das Recht jedes Menschen mit Behinderung, selbst zu entscheiden, wo, wie und mit wem er oder sie lebt.
Gekürzte oder gedeckelte Leistungen bedeuten nicht nur weniger Geld – sondern weniger Selbstständigkeit und weniger Würde. Eingliederungshilfe ist kein Luxus und kein freiwilliger Zuschuss. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt leben und ihre Rechte wahrnehmen können. Mit der Ratifikation der Behindertenrechtskonvention hat Deutschland anerkannt, dass Teilhabe Menschenrecht ist – dies muss der Maßstab bleiben!
Der Deutsche Bundestag wird daher aufgefordert,
• keine Änderungen am SGB IX vorzunehmen, die zur Einschränkung der selbstbestimmten Lebensführung behinderter Menschen führen,
• sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung weiterhin über alle Belange ihres Lebens selbst bestimmen können – wo und mit wem sie leben, wie sie Freizeit, Schule und Arbeit gestalten,
• Pflege und Eingliederungshilfe als gleichwertig anzuerkennen, den Gleichrang beider Leistungen nicht anzutasten und beide Bereiche in ihrer Substanz zu schützen,
• das Recht der Eingliederungshilfe so weiterzuentwickeln, dass Inklusion gestärkt und nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet wird. Vorfahrt für Inklusion – nicht für Sparmaßnahmen.
Eine solidarische Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit denjenigen umgeht, die Unterstützung benötigen. Die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe im SGB IX dürfen daher nicht geschwächt werden.
Erläuterung:
Die Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine bundesgesetzlich geregelte Leistung. Sie bildet die zentrale Grundlage für selbstbestimmtes Leben, gesellschaftliche Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.nc.html