Änderungen bei der Pflegebegutachtung
Am 26. März 2024 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) in Kraft getreten. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass telefonische Begutachtung auch per Videotelefonie durchgeführt werden können. Dahingehend hat der Medizinische Dienst Bund die Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit erneut überarbeitet. Die Richtlinien wurden am
21. August 2024 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am
18. September 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie treten am 26. September 2024 in Kraft.
Richtlinien der Pflegebegutachtung | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund
Weitere Informationen findest Du hier auf der Seite des Medizinischen Dienstes.