Hallo zusammen,
mich bewegt gerade die Pflegeberatung.
Die Pflegeberaterin , die bisher da war ,ist krank und ich brauche wieder eine Pflegeberatung.
Wie geht es nun weiter?
Warten bis sie wieder gesund ist oder einen anderen Pflegedienst.
Ein anderer Pflegedienst kennt uns ja garnicht.
Kann man überhaupt einmalig einen neuen Pflegedienst nehmen?
Hallo Krebslein,
bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI freiwillig, danach verpflichtend notwendig, bei Pflegegrad 2 und 3 einmal je Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 jedes Vierteljahr einmal.
Falls also bei euch im letzten Halbjahr bzw. Vierteljahr bis 30.6.25 ein Beratungseinsatz stattgefunden hat dann könnt ihr ruhig abwarten, bis eure gewohnte Beraterin wieder gesund ist. Der Pflegedienst kann sicher mit dir einen neuen Termin vereinbaren.
Anders sieht es aus wenn der letzte Beratungseinsatz versäumt wurde und jetzt eine Kürzung oder vielleicht sogar eine komplette Einstellung des Pflegegeldes (bei wiederholter Versäumnis des Beratungeinsatzes) droht und dieser deshalb schnellstmöglich durchgeführt werden muss. Ich würde mich dann trotzdem erst einmal an den gewohnten Pflegedienst wenden und fragen, ob jemand anderes aus dem Team den Einsatz übernehmen kann.
Wenn das nicht möglich wäre könntest du jeden anderen von den Kassen zugelassenen Pflegedienst anfragen und frei wählen, wobei es natürlich sinnvoll ist, wenn jemand wie bei euch über einen längeren Zeitraum kommt, der die gepflegte Person dann schon kennt und die Situation dann auch besser einschätzen kann.
Zudem habe ich schon erzählt bekommen, dass ein Pflegedienst etwas säuerlich reagiert hat, nachdem eine Familie ein paar Mal den Beratungseinsatz bei einem anderen Pflegedienst wahrgenommen hatte und dann wieder zurückwechseln wollte, weil der andere Dienst keine Kapazitäten mehr hatte für den Beratungseinsatz wegen der Entfernung, aber ich kann nicht einschätzen , ob das ein Einzelfall und eine Ausnahme ist.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Hallo Krebslein,
die Fristen sind feststehend, lediglich beim ersten Mal wird eine Pflegekasse eventuell einen individuell abweichenden Termin nennen, je nachdem wann eine Begutachtung durch den MDK stattgefunden hat auch mal erst im nächsten Quartal bzw. Halbjahr die erste Beratung verlangen.
Ansonsten sind die Fristen bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr jeweils
vom 01.01. bis zum 30.6. bzw.
vom 01.07. bis zum 31.12. eines Jahres,
und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Vierteljahr jeweils
vom 01.01. bis zum 31.03.
vom 01.04. bis zum 30.06.
vom 01.07. bis zum 30.09.
vom 01.10. bis zum 31.12.
eines Jahres nachweisen.
Du solltest eigentlich immer eine Kopie des Formulars des Beratungseinsatzes bekommen und dort das Datum des letzten Beratungsgespräch nachschauen können und der Pflegegrad ist dir ja auch bekannt, so dass du weisst , ob ihr vierteljährlich oder halbjährlich einen Beratungseinsatz nachweisen müsst.