Pflegegeld bei Behinderung

Meine Tochter ist 4 Jahre alt mit Autismus (100% Behinderung, Grad 3), ADS, keine Sprache, keine Kommunikation, aufgrund der Tatsache, dass wir Flüchtlinge sind (10 Jahre leben in Deutschland mit diesem Status), habe ich nie bezahlt worden, um behinderte Menschen zu betreuen, keine Hilfe für uns. Wer kann ich mit diesem Problem wenden?bitte helfen Sie uns bitte :disappointed:

Hallo Di_didi,
grundsätzlich gilt, wer krankenversichert ist, hat Anspruch auf Pflegegeld.

Heißt, wenn ihr anerkannte Flüchtlinge seit, also hier bleiben dürft, sollte dies kein Problem sein. Sonst habe ich leider keinen anderen Rat, da ich nicht weis wie sonst die rechtliche Sachlage ist, bzw. ob es dafür Regelungen im Asylbewerbergesetz gibt.

Ich hab da mal was gefunden, schau mal auf seite 12 punkt 3.3 (§6)
Es geht allerdings nicht um Pflegebedürftigkeit, sondern um zusätzliche Leistungen die im Einzelfall gewährt werden können.
Also weis ich nicht ob das für euch zutreffen könnte.

Guten Tag Didi,

da bei euch bereits ein Pflegegrad festgesetzt wurde, (Grad 3?) müsstet ihr ja auch dementsprechend Pflegegeld beziehen. Dieses wird aber nicht Euch bezahlt, weil ihr pflegt, sonder das Pflegegeld steht eurem Kind zu, um damit seine häusliche Pflege zu sichern. Ihr habt ja auch schon den Schwerbehinderten Ausweis, oder auf was beziehen sich die 100%?

Pflegegeld steht jedem mit einem Pflegegrad zu, der mindestens 1/2 Jahr in einer Krankenversicherung zuvor versichert war. Diese Voraussetzung trifft bei euch sicher durch die Familienversicherung zu?

Hallo Didi,

wie du aber hier schreibst, lebt ihr in Deutschland seit 10 Jahren und seid im Status Flüchtlinge. Da kann es sich in eurem Fall anders verhalten und ihr habt gegebenenefalls Anspruch auf Pflegesachleistungen, oder bekommt diese bereits auch gestellt? Vielleicht helfen euch die Seiten vom Familienratgeber weiter.

Hallo ! Vielen Dank für Ihre Antwort

Hallo! Eine Freundin von mir ist in der gleichen Situation, aber sie kommt aus einer anderen Stadt und hat keine Probleme, finanzielle Unterstützung für ihr Kind zu erhalten.

Was genau meinst du eigentlich? Also um welche finanzielle Unterstützung handelt es sich denn bei der Freundin? Was das Pflegegeld betrifft, handelt es sich um die Umsetzung von Gesetzesvorgaben. Um welche Art der Unterstützung geht es dir eigentlich? Um das Pflegegeld? Dafür erhaltet ihr doch sicher dir Pflegesachleistungen als Unterstützung in der Pflege. Dafür wäre ja auch das Geld dann da. Bezahlt wird in Deutschland bis heute eigentlich noch niemand, wenn ein Mensch mit Behinderung in der Familie bereut wird. Das Geld steht, wie oben bereits beschrieben, dem Mensch mit dem Pflegegrad zu, um damit seine Pflege zu sichern. Also in dem Sinn, die benötigte Pflege im häuslichen Bereich zu sichern. Vielleicht magst du uns schreiben, um welcher Art der finanziellen Unterstützung es sich bei deiner Freundin handelt und wie ihre eigenen Voraussetzungen sind? Gebietsmäßig dürfte es da keine Unterschiede geben. Krankenkassen können aber schon unterschiedliche Umsetzungsvoraussetzungen aufweisen. Manchmal liegt es auch am Sachbearbeiter. Ein Vorschlag, es gibt Beratungsstellen bei den Krankenkassen, also Pflegestützpunkte, die dir sicher in deinem Fall weiterhelfen könnten.