Pflegegeld muss bei Tod nicht zurückbezahlt werden

Die Rückforderung an Angehörige geschieht oft rechtswidrig

Erich Neuhauser kämpft gegen seine Enttäuschung an. Doch die dringt immer noch durch, lässt ihn zynisch werden. „Was das Landespflegegeld angeht“, so setzt er an, „hatte meine Frau das Pech gehabt, ein paar Tage zu früh zu versterben.“ Josephine Neuhauser starb sieben Tage, bevor das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro auf ihrem Konto eintraf. Ihr heute 79-jähriger Ehemann erhielt in der Folge vom Bayerischen Landesamt für Pflege die Aufforderung, das Geld zurückzuüberweisen. Die Auszahlung sei „zu Unrecht“ erfolgt. Laut Gesetz sei der Anspruch auf Landespflegegeld nicht abtretbar, nicht pfändbar und nicht vererblich". …]

Quellenangabe und ausführliche Information: Die Süddeutsche