Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfemittel können ab Pflegegrad 1 abgerufen werden. Dazu braucht es auch kein Rezept. Unter Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählt man Materialien, die nur einmal oder nicht häufig benutzt werden können. Dazu zählen aufsaugende einmal Bettschutzeinlagen, Fingerlinge., Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Einmallätzchen. Man kann diese Hilfsmittel einfach selbst kaufen und dann bei der Pflegekasse einreichen. Auf Antrag bekommt man dann 42€* ersetzt. Dieser Antrag kann einfach formlos gestellt werden.
Im Vorfeld wird eine Beratung durch die entsprechende Pflegekasse empfohlen. Einfacher geht es, wenn man sich ein entsprechendes Sanitätshaus, oder auch eine Apotheke sucht und diese mit der Beschaffung der Hilfsmittel beauftragt. Bedingung ist dabei, dass der Anbieter ein Vertragspartner der Pflegekasse sein muss.

Abzuraten ist auf alle Fälle von einem Vertrag über regelmäßige Lieferung von Hilfsmitteln, die telefonisch im Zusammenhang mit kostenlosen Pflegehilfsboxen angeboten werden.

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