Hallo zusammen,
eine Frage an die Eltern/Angehörigen, deren Kinder/zu Betreuende normalerweise in einer Wohneinrichtung untergebracht sind. Wie verhält es sich momentan mit den Vorgaben seitens der Träger, wenn es um die Platzfreihalteregelung geht? Einige Bewohner werden ja aufgrund der Corona Maßnahmen und überhaupt zum Schutz vor Infektion, zuhause betreut.
Normalerweise können Bewohner auch bis zu 30 Tage aus der Wohneinrichtung genommen werden, ohne dass der Anspruch auf den Platz verfällt. Danach müssen die Bewohner aber mindestens wieder 10 Tage im Wohnheim verbleiben. Das sind die Vorgaben der Leistungsträger (Bezirke, Wohlfahrtsverbände, etc.) an die Leistungserbringer (Träger der Einrichtungen) um die Kosten der Leistungsnehmer (Bewohner) decken zu können.
Während des ersten Lockdowns, wurde die Platzfreihalteregel auch großzügig seitens der Leistungsträger ausgesetzt. Das galt für viele Bereiche der Behindertenhilfe.
Im nun zweiten, scharfen Lockdown, gilt diese Regelung zumindest in den Werkstätten und einigen weiteren Bereichen scheinbar nicht mehr. Wie sieht es aber mit den Wohnheimen der Behindertenhilfe momentan aus? Wie ist eure Erfahrung?