Teilhabe ist Menschenrecht
Menschen mit Behinderungen haben ein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dieses Recht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und im Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 Satz 2) verankert. Umgesetzt werden sollten diese Grund- und Menschenrechte insbesondere durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das der Gesetzgeber selbst als „einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft“ bezeichnet hat (BMAS, FAQ zum BTHG).
https://isl-ev.de/aktuelles/positionspapier-teilhabe-ist-menschenrecht-und-keine-verhandlungsmasse/