Positiver Beschluss des Sozialgericht Marburg zum Persönlichen Budget

Das Gericht stellte klar, dass eine Befristung eines Persönlichen Budgets rechtlich nicht zulässig ist. Weiterhin wurde entschieden, dass die Kosten für eine Budgetassistenz im Persönlichen Budget berücksichtigt werden müssen.
Quelle und kompletter Text: LifePR
Volltext des Beschlusses: ISL

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