Ratgeber zur Intensivpflege (AKI) vom BVKM

Eine neue Richtlinie für die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist Ende Oktober 2023 in Kraft getreten.

Diese gibt nicht nur vor, für wen diese Pflege verordnet werden darf, sondern auch wer, also welche MedizinerInnen überhaupt befugt sind, diese zu verordnen.

Wieder einmal ist es der Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen, der dazu einen Ratgeber auf den Markt gebracht hat. Darin findet man hilfreiche Tipps, macht auf „Fallstricke“ aufmerksam und weist auf mögliche Rechtsprechung hin. So kann man vorab prüfen, ob ein Anspruch auf AKI gegeben ist, oder nicht und sich entsprechend Recht verschaffen.

Dennoch, nicht immer ist der Anspruch auf AKI eindeutig gegeben.

Runterladen kann man sich den Ratgeber auf der Seite des BVKM

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