Rechtsanspruch auf Assistenz im Krankenhaus

Die Lebenshilfe begrüßt Rechtsanspruch auf Assistenz im Krankenhaus

Menschen mit Behinderung sollen einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus haben. Diesem Beschluss des Bundestages hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. „Die Lebenshilfe Bayern freut sich gemeinsam mit allen Betroffenen und ihren Familien über diese dringend notwendige Verbesserung bei der gesundheitlichen Versorgung“, betont die Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern, Barbara Stamm, kurz nach der Zustimmung im Bundesrat.
Der Beschluss des Bundestages zum Rechtsanspruch erfolgte im Juni 21, die Zustimmung des Bundesrates nun im September 21. die neuen Regelungen treten ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Quellenangabe und ausführliche Informationen: Landesverband Lebenshilfe Bayern e.V.

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