Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Liebe Eltern!

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder, die die erste Klassenstufe besuchen, einen Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung, also eine Betreuungszeit von 8 Stunden täglich.

Der Anspruch wird in den nächsten Jahren schrittweise auf die Klassen 2-4 ausgeweitet, so dass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder bis zur vierten Klasse eine Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

Es ist egal, ob dein Kind in die Grundschule oder in eine Sonderschule oder ein Sonderpädagogisches Förderzentrum geht.

Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung gilt auch in den Ferien! Mit Ausnahme von 20 Werktagen im Jahr, diese Schließzeiten legt die Einrichtung fest.

Mehr Informationen findest Du auf der Seite

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