Liebe Eltern!
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder, die die erste Klassenstufe besuchen, einen Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung, also eine Betreuungszeit von 8 Stunden täglich.
Der Anspruch wird in den nächsten Jahren schrittweise auf die Klassen 2-4 ausgeweitet, so dass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder bis zur vierten Klasse eine Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Es ist egal, ob dein Kind in die Grundschule oder in eine Sonderschule oder ein Sonderpädagogisches Förderzentrum geht.
Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung gilt auch in den Ferien! Mit Ausnahme von 20 Werktagen im Jahr, diese Schließzeiten legt die Einrichtung fest.
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Auch Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf Ganztagsförderung. Benötigt ein Kind zusätzliche Unterstützung oder eine Assistenz, muss diese jedoch in der Regel gesondert über die Eingliederungshilfe beantragt werden. Entscheidend ist dabei, welche konkrete Unterstützung das Kind im Ganztag benötigt.
Wichtig für Eltern: Der Anspruch richtet sich nicht gegen die Schule, sondern gegen das Jugendamt am Wohnort. Eine volle Warteliste der Schule beendet den Anspruch daher nicht automatisch.
Eltern sollten den Betreuungsbedarf möglichst früh schriftlich beim Jugendamt anmelden und sich Absagen ebenfalls schriftlich geben lassen. Bei dringendem Bedarf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein gerichtliches Eilverfahren in Betracht kommen.
Der Rechtsanspruch garantiert allerdings nicht automatisch einen bestimmten Betreuungsplatz oder eine kostenlose Betreuung. Auch die konkrete Ausgestaltung des Ganztags und mögliche Elternbeiträge können regional unterschiedlich sein.
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