Hallo,
gibt es neue Informationen bezüglich Teilzeitarbeit/reduzierte Arbeitszeiten in den WfbM ?
Gemäß § 221 SGB IX , Absatz 1 in Verbindung mit § 8 TzBfG Absatz 2 dürfte dies eigentlich kein
Problem sein… Bayern scheint sich allerdings nicht damit anzufreunden
Hallo rettesich
§ 6 Werkstättenverordnung (WVO)
ich bin auch gespannt, welche aktuellen Erfahrungen es hier gibt!
Viele Grüße
1 „Gefällt mir“
Scheint nunmehr auch in Bayern kein Problem zu sein. Genehmigt ab November letzten Jahres.