Relevante Änderungen "Kleine Pflegereform"

Relevante Änderungen im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz:

Im Bundesgesetzblatt vom 19.07.2021 wurde das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.07.2021 veröffentlicht. Das GVWG enthält die sogenannte „Kleine Pflegereform“ und bringt relevante Veränderungen im LEistunsgbereich des SGB XI mit sich:

a) Erhöhung der Pflegesachleistungen gem. § 36 SGB XI

Die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen werden zum 01.01.2022 um 5% angehoben:

Pflegegrad 2 von 689€ auf 724€
Pflegegrad 3 von 1289€ auf 1363€
Pflegegrad 4 von 1612€ auf 1693€
Pflegegrad 5 von 1995€ auf 2095€

b) Erhöhung des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB XI

Der jährlich zustehende Betrag für die Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) wird zum 01.01.2022 um 10% auf 1774€ erhöht. Dieser Betrag kann durch evtl. nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege auf 3386€ erhöht werden. Die leistung für die Verhinderungspflege bleibt unverändert bei 1612€

c) Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte können nunmehr im Rahmen ihrer Tätigkeit nach §36 bzw. §37 Abs. 3 SGB XI (Erbringung von Pflegesachleistungen bzw. Beratungseinsätze) und § 37 bzw. § 37 c SGB V (Erbringung von häuslicher Krankenpflege bzw. außerklinischer Intensivpflege) konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Diese Empfehlungen haben im Grundsatz die Vermutung der Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit der Versorgung zur Folge.

d) Umwandlung des Sachleistungsbetrages ohne vorherige Antragsstellung

Bisher war für die Umwandlung von bis zu 40% des für Pflegesachleistungen zur Verfügung stehenden Betrags in Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Ageboten zur Unterstützung im Alltag gem. § 45a Abs. 4 Satz 3 SGB XI ein entsprechender Antrag der Anspruchsberechtigten erforderlich. Dieses Antragserfordernis ist zum 01.07.2021 nunmehr entfallen.

MAn findet dieses Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, bzw. weitere Informationen dazu, unter diesem Link: Bundesgesundheitsministerium

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