Rentenbeiträge verlieren

Hallo zusammen,

Wenn man einen Familienangehörigen pflegt der mind. einen Pflegegrad 2 hat, dann bekommt man ja auch die passenden Rentenbeiträge aufs Rentenkonto bezahlt. Ich habe gelesen, dass man nicht mehr wie 30 Stunden die Woche irgendwo anders arbeiten gehen soll, ansonsten werden die Rentenbeiträge versagt.

Aber wie sieht es aus, wenn man eine unentgeltliche Schulung oder Praktikum macht die z.B 40 Stunden oder mehr der Woche geht, oder welche Maßnahmen vom Jobcenter? Werden dann auch die Rentenbeiträge komplett eingestellt.

Leider habe ich zu diesem Thema keine Infos gefunden.

MFG

gast

Hallo Gast 225,
Herzlich Willkommen im Intakt-Forum.
Es gibt von der Rentenversicherung eine Broschüre :Rente für Pflegepersonen
Ich könnte mir vorstellen, dass nach deiner Fragestellung die Informationen zu den Regelungen in „Pflege neben Bezug einer Sozialleistung“ oder „Pflege neben Jugend- oder Bundesfreiwilligendiensten und freiwilligem Wehrdienst“ für dich interessant sein dürften:

"
Pflege neben Bezug einer Sozialleistung
Auch wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit wegen be
stehender Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld beziehen
oder Kurzarbeitergeld bei Kurzarbeit „Null“, Arbeits
losengeld II, Vorruhestandsgeld, Anpassungsgeld für
entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus oder
eine Knappschaftsausgleichsleistung erhalten, sind
Sie von der Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen.
Gleiches gilt während eines Kurzarbeitergeldbezuges,
wenn die Arbeitszeit in einem fortbestehenden Beschäf
tigungsverhältnis aufgrund der Kurzarbeit für vor
ausschauend mehr als zwei Monate auf unter 30 Wo
chenstunden sinkt. Beziehen Sie neben der Pflege
Elterngeld oder nehmen Elternzeit in Anspruch, können
Sie ebenfalls als Pflegeperson versicherungspflichtig
sein.
Beziehen Sie jedoch Arbeitslosengeld bei beruflicher
Weiterbildung oder Übergangsgeld bei Teilnahme an
einer für die Weiterbildungsförderung anerkannten
Maßnahme aus der Arbeitslosenversicherung, bleiben
Sie für die Dauer dieser Leistungen von der Rentenver
sicherungspflicht wegen Pflege ausgeschlossen, wenn
die Maßnahme – beispielsweise bei einer Umschulung –
im Rahmen einer Beschäftigung mehr als 30 Stunden
wöchentlich umfasst. Der Ausschluss gilt auch bei Bezug
von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskranken
geld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder
Mutterschaftsgeld aus einer Beschäftigung von mehr als
30 Stunden wöchentlich.
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Pflege neben Jugend oder Bundesfreiwilligendiensten
und freiwilligem Wehrdienst
Leisten Sie neben der Pflege einen Jugend oder Bundes
freiwilligendienst oder auch einen freiwilligen Wehr
dienst von nicht mehr als 30 Stunden in der Woche,
können Sie als Pflegeperson versicherungspflichtig sein […]"

Du könntest deine Situation bzw. Fragestellung auch direkt telefonisch in einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen: Tel.: 0800 1000 4800
Es wäre toll, wenn du dann rückmelden könntest, was man dir dort mitgeteilt hat.

LG, amai

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