Laut aktueller Rechtsverordnung ist in Werkstätten für behinderte Menschen (Brandenburg) nur noch eine Notbetreuung zulässig.
Auf meine Nachfrage in der Werkstatt, heiß es die Notbetreuung müsse vom Landkreis (Prignitz, bei uns) angeordnet werden. Sonst ist dies eine Kann-Bestimmung/Empfehlung und die Entscheidung liegt im Ermessn der Werkstattleitung.