Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) stellt einen Musterwiderspruch zur Verfügung, für den Fall, dass dein Kind zu Unrecht eine gepoolte Leistung bekommt.
Bei einer gemeinsamen Schulbegleitung („Pooling“) unterstützt eine Schulbegleitung mehrere Kinder gleichzeitig und nicht ausschließlich ein einzelnes Kind.
Zulässig ist das Poolen von Schulbegleitung, wenn dadurch der individuelle Unterstützungsbedarf des Kindes gedeckt wird und dies dem Kind auch zumutbar ist.
Wenn dein Kind aufgrund seines Unterstützungsbedarfs aber eine 1:1 Begleitung benötigt, kannst Du diesen Musterwiderspruch nutzen.