SGB IX: Merkzeichen aG auch bei Autismus möglich

Das Sozialgericht in Gießen hat in seinem Urteil vom 11.01.2020 (AZ S 16 B 110/17) festgestellt, dass die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) auch dann möglich ist, wenn zwar keine wesentlichen physischen Beeinträchtigungen vorliegen, es einer Person aber aufgrund eines schwerstgradig ausgeprägten Autismus-Syndroms nicht möglich ist, selbständig zielgerichtet auch unter Zuhilfenahme einer Begleitperson eine nur geringfügige Strecke zurückzulegen.

Die Begründung und das Urteil findet man hier: Urteil SG Gießen vom 11.01.2020 (AZ S 16 B 110/17)

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