Das Sozialgericht in Gießen hat in seinem Urteil vom 11.01.2020 (AZ S 16 B 110/17) festgestellt, dass die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) auch dann möglich ist, wenn zwar keine wesentlichen physischen Beeinträchtigungen vorliegen, es einer Person aber aufgrund eines schwerstgradig ausgeprägten Autismus-Syndroms nicht möglich ist, selbständig zielgerichtet auch unter Zuhilfenahme einer Begleitperson eine nur geringfügige Strecke zurückzulegen.
Neues -Urteil zum Fall Merkzeichen aG für ein Kind mit Autismus
Der VdK-Landesverband Berlin-Brandenburg hat vor dem Sozialgericht erreicht, dass ein Mädchen wegen einer psychischen Störung das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) erhält. (Az. S 178 SB 1263/20)
Die Eltern eines 14 jähriges Mädchens hatten mehrmals versucht das Merkzeichen aG für ihre Tochter zu erreichen. Als Begündung gaben sie an, dass das Mädchen sich im Straßenverkehr unberechenbar verhält und daher z. B. auch keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen ließen.
Patrick hat ja auch das G im SBA, was sich auch genau auf die genannten Punkte bezieht, Schwierigkeiten bei der Nutzung des öffentliches Verkehrs, aber auch der Orientierung in unvorhergesehenen Situationen und an unbekannten ihm Orten.