SGB IX
Zusätzlicher Assistenzbedarf in der besonderen Wohnform
Sozialgericht (SG) Freiburg, Beschluss vom 14.08.2024 - AZ: S 7 SO 2989/23 ERAnspruch auf individuelle Leistungen zur Teilhabe auch in WohneinrichtungenIndividueller Hilfebedarf auch in Wohneinrichtungen ausschlaggebend
Das Sozialgericht Freiburg verpflichtete den Träger der Eingliederungshilfe in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren, auch (weitere) Leistungen zur sozialen Teilhabe zu gewähren, wenn der individuelle Hilfebedarf in der Wohneinrichtung nicht abgedeckt wird.
Im konkreten Fall fand die dringend notwendige Betreuung eines Bewohners am Wochenende, Nachmittag und Abend nicht statt. Der Leistungsträger lehnte eine Kostenübernahme für weitere Leistungen mit Verweis auf den pauschalen Tagessatz ab. Das Gericht hingegen gab dem Antragsteller Recht.
Sozialgericht Freiburg, Beschluss vom 14.08.2024, Az: S 7 SO 2989/23 ER (Quelle: juris - Zugriff am 17.01.2025)
Quellenangabe: Kinderpflegenetzwerk
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