Sohn zieht aus, welche finanziellen Hilfen bleiben?

Mein 28jähriger Sohn zieht demnächst wahrscheinlich in eine Einrichtung. Er bekommt zur Zeit Pflegegeld, Grundsicherung und Kindergeld. Ich wollte einmal fragen, ob dann alles für uns wegffällt? Weil wir werden uns ja weiterhin (erstmal) fast jedes Wochenende kümmern?

Herzlich willkommen Bini. Also, Kindergeld wenn auf dein Konto läuft, läuft es auch erstmal weiter. Es wird dann in bestimmten Zeitabläufen die Berechtigung geprüft, da aber dein Sohn Grundsicherung bekommt, er sich nicht alleine unterhalten kann, wird dem Bezug nichts im Wege stehen.
Pflegegeld gibt es weiterhin anteilig für die Tage, an dem das Kind über Nacht zuhause ist. Dabei zählt der Ab- und Bringtag auch jeweils eigenständig. Bedeutet, Freitag bis Sonntag 3 Tage Anspruch. Während dieser Zeit gilt auch wieder der Anspruch auf Verhinderungspflege und Entlastungsleistung.
Natürlich steht ihm auch weiterhin die Grundsicherung zu. Die wird dann neu berechnet, da ja die Mietkosten, etc. des Wohnheimes berücksichtigt werden. Da hilft euch dann die Einrichtung auch sicher weiter. Der überwiegende Teil geht dann natürlich für das Wohnheim drauf, aber es bleibt etwas jeden Monat über.

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Hallo Kirsten, danke für die Antwort. Bedeutet das, wir beantragen weiterhin auch Grundsicherung? Und führen davon dann ans Wohnheim ab?

Nein, es bedeutet, dass „dein“ Sohn weiterhin Anspruch auf Grundsicherung hat und mit dem ihm somit zugestandenen Hilfen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes, seinen Wohnheimplatz finanzieren kann. Zumindest was die Miete und anteilige Kosten betrifft. Eingliederungshilfe geht nochmal separat. Taschengeld und Bekleidungsbeihilfe gibt es ebenfalls. Seit ein paar Jahren bedarf es daher ja auch ein eigenes Konto für Volljährige. Der Bedarf wird ermittelt und finanziert. Ihr bleibt dabei außen vor.
Wie hoch in Zukunft die Grundsicherung ausfällt, ergibt sich aus dem Grundbedarf nach Regelbedarfsstufe, evtl. Mehrbedarf bei Merkzeichen G, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung etc. Wie gesagt, im Regelfall hilft da dann die zukünftige Einrichtung weiter.
Viele Eltern haben Angst, dass sie nicht mehr zurechtkommen, wenn die Leistungen wegfallen. Ist verständlich, denn die Versorgung und Betreuung kostet eben auch. Aber nur Mut. Ihr werdet sehen, dass ihr zurechtkommen werdet. Auch werden dir nach wie vor für die Tage an denen dein Kind zuhause betreut wird, Rente gutgeschrieben. Die Steuerfreibeträge, die verdoppelt wurden, bleiben euch auch. Zusätzlich habt ihr den Anspruch auf die monatlichen Pflegehilfsmittel, wenn das Kind anteilig zuhause gepflegt wird. Ihr müsst auch nichts abführen, sondern das Wohnheim wird sich die Kosten ( ein festgelegter Betrag), vergleichbar wie eben eine Miete, jeden Monat einziehen, oder per Dauerauftrag erhalten. Durch die Teilhabe und das Recht auf Selbstbestimmung, wird dein Sohn einfach auch als ein eigenständiger Mensch mit Rechten und Pflichten betrachtet. Denke da einfach positiv und sei stolz darauf. Ich hab es auch schon durchlebt, mein Sohn ist 31 und ich bin stolz, dass ich „sein“ Konto verwalten darf und es eben seins ist. Die Grundsicherung selbst, muss ich für ihn alle 6 Monate übrigens neu beantragen. Das wird deine Aufgabe sein und bleiben, solange du/ihr als Betreuer eingesetzt bleibt. Bei Fragen einfach melden. LG und einfach Mut für einen neuen Lebensweg für beide Seiten.

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Vielen lieben Dank, Kirsten. Ich lasse das jetzt erst mal „sacken“ und schau mal, wie es weiter geht. Auf jeden Fall haben mir Deine Infos schon sehr geholfen!
liebe Grüße
Sabine

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