Wie komme ich darauf?
Diese Überlegung geht mir schon mit seit der momentanen Problematik mit Patrick durch den Sinn,
Patrick ist ja zur Zeit zu Hause, weil ihm vorübergehend gekündigt wurde.
Theoretisch hätte dies nicht so kommen müssen, und seit die Sozialarbeiterin mir schrieb, dass das System WfbM wenig flexibel und altbacken sei, denke ich über diese Frage nach.
Grundsätzlich passt Patrick ja gut in die Werkstatt (eine Alternative für ihn gäbe es hier auch nicht), was die Art der Arbeit betrifft jedenfalls. Die macht ihm auch Spaß, aber als Autist hat Patrick nun mal gewisse Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen. Ob man da noch etwas nachbessern kann, z. Bsp. der Gestaltung seines Arbeitsplatzes wird sich zeigen, aber alles abstellen lässt sich auch nicht, und es jedem 100%ig Recht machen klappt auch nicht. Einfach weil räumliche u. personelle Möglichkeiten nicht bestehen (?).
Zum Thema Anpassung habe ich anderer Stelle auch was geschrieben. Aber mal interessehalber u. allgemein gefragt: Wer muss sich da eigentlich wem anpassen? Und wie findet man den besten gemeinsamen Nenner?
Vielleicht müsste da einfach mal nachgebessert werden. Der Anspruch auf Teilhabe besteht, nur sind die Regelungen dafür je nach Bundesland sehr unterschiedlich.
Bei uns in Brandenburg gibt es zum Beispiel schon seit einigen Jahren keine Einzelfallhilfe (in den WfbM) mehr. Dies könnte z. Bsp. ein Instrument sein, das Patrick hilft besser im Arbeitsalltag zurecht zu kommen.
Ein weiteres „Problem“ sind da wohl auch die Regelungen der Eingliederungshilfe, die auch den Betreuungsschlüssel betreffen. Darüber hinaus darf die WfbM nicht arbeiten, selbst wenn ein höherer Betreuungsbedarf besteht.
Mich interessiert da mal eure Meinung dazu.