Sozialabbau und die Rechte von Menschen mit Behinderung

Manchmal könnte ich echt verzweifeln.
Teilhabe, Inklusion und Eingliederungshilfe sind kein Luxus, sondern ein Menschenrecht.
Die Äußerung von Bezirkstagspräsident Stefan Funk, man müsse „liebgewonnene Leistungen“ auf den „Prüfstand stellen“, trägt dazu bei, Menschenrechte als verhandelbar darzustellen.
Es handelt sich nicht um „liebgewonnene Leistungen“, sondern um einen notwendigen Ausgleich struktureller Nachteile, auch und ganz besonders bei schwerstbehinderten Menschen.

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Na ja, da haben wir es doch schon. Eigentlich müsste man hier mal gewaltig aufräumen mit Vorurteilen. Außerdem frage ich mich, was ein Bezirkstagspräsident mit „liebgewonnen Leistungen“ auszudrücken versucht? Ein Menschenrecht auf Teilhabe infrage zu stellen, oder aber exorbitante Ansprüche aus dem Bereich der Hilfsmitteln oder auch anderen, unterstützenden Leistungen?
Vielleicht meint er auch, dass 3 Betreuer aus dem Bereich der Hilfskräfte, verteilt auf 3 Etagen á 8 Bewohner mit teilweise auch lebensbedrohlichen Situationen, einer der BetreuerInnen irgendwie weggekürzt werden könnte? Z…B. wenn wir 2 Bewohner in ein Bett legen würden. Ok, Ironie und Spaß beiseite, die Lage ist total ernst. Vor allem wenn ich an die Lawine denke, die unter bestimmten Personengruppen ausbrechen könnte. Hatten wir nicht so eine ähnliche Situation bereits im Dritten Reich schon einmal? Ich meine mich aus Ausstellungen zu erinnern, dass da auch auf hohe Kosten im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung hingewiesen wurde und was folgte dann mit staatlicher Genehmigung? Oh mein Gott, denken wir vorerst nicht weiter darüber nach.
Ich bin mir auch gar nicht sicher, inwieweit Herr Funk sich darüber im Klaren ist, dass er mit Kürzungen gegen geltende Rechte verstoßen würde und warum fängt Herr Funk bei dem schwächsten Teil der Kette an? Erwartet er da die wenigste Kritik? Rechnet dabei gar nicht mit einem völligen Zusammenbruch einer Sparte in der Behindertenhilfe? Was genau ist sein Ansinnen? Sollte er nicht eher mit den Kommunen den Bund vehement angehen, damit der seine an ihn gestellten Aufgaben voll umfänglich und mit Blick auf seine Verantwortung nachkommen müsste? Oh ja, ich vergaß, Kanzler Merz will ja auch an der Eingliederungshilfe sparen. Bleiben wir wachsam und vor allem bei einem „nie wieder!“

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Liebe Myriam, du sprichst viele Punkte an, die dringend gehört werden müssen: die Gefahr, dass Teilhabeleistungen als „verhandelbar“ dargestellt werden, die realen Konsequenzen von Kürzungen im Alltag der Einrichtungen, und die historische Verantwortung, die wir alle tragen.
Wenn wir anfangen, an der Basis zu sparen, gefährden wir nicht nur Strukturen, sondern Menschenleben.
Die Frage, ob Herr Funk sich der Tragweite seiner Worte bewusst ist, ist berechtigt – zumindest hat er schon viel Kritik für seine Aussage erhalten. Meiner Ansicht nach jedoch immer noch nicht genug. Deshalb hoffe ich sehr, dass von Seiten der Lebenshilfe auch eine eindeutige und öffentlich sichtbare Positionierung erfolgt.

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Es wird gespart, koste es, was es wolle.

Mein Leserbrief wurde inzwischen auch in der Saalezeitung veröffentlicht. Passenderweise unter einem Hinweis auf den Workshop: „Inklusion verteidigen“.

Ein Fall mehr, der zeigt, wie die bayerischen Bezirke auf ihre Art und Weise bei Menschen mit Behinderung sparen: indem sie darauf hoffen, dass diese aufgeben und auf Leistungen verzichten.

https://kobinet-nachrichten.org/2025/10/15/taub-blinde-frau-wartet-seit-15-monaten-auf-korrekten-bescheid/

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und dann der gewollte Bürokratieabbau inform von immer wieder neu einzureichenden Formularen von Menschen mit komplexen Behinderungsbild und ob sie überhaupt noch berechtigt sind, Grundsicherung zu beziehen. Ein Klient, mit allen Merkzeichen und völlig hilflos wird wieder aufgefordert zu belegen. Er könnte ja zuviel bekommen, oder zu wenig verbrauchen? Klar, Teilhabe ist ja nicht bis kaum möglich, scheint man ja anscheinend von auszugehen? Und nein, sollte ich sterben, sag ich vorher kurz bescheid und wenn dann gibt es ein Behindertentestament! Denn der andere Elternteil möchte nicht auf der Straße landen, nur weil er 40 Jahre bereits für sein Kind mit Behinderung da ist und außerdem können es Eltern von Kindern mit komplexer Behinderung es sich nicht leisten zu sterben. Ist doch am Ende keiner da, der an ans Grab kommen kann und Betreuung und Fürsorge müssen doch trotz Wohneinrichtung noch weiter gewährleistet sein. Wir haben nicht mehr früher :wink: Wir leben im jetzt! Hoch lebe die Bürokratie und der Schriftverkehr mit Angehörigen und Eltern von hilfebedürftigen Kindern. Und allen Beamten im öffentlichen Dienst, ihr müsst euch nicht schämen! Dienst ist Dienst und nichts läuft in Deutschland schon seit ewigen Zeiten besser, als unsere Deutsche Gründlichkeit.

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Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus soll offenbar gespart werden – indem die individuellen Bedürfnisse der behinderten Menschen ignoriert und stattdessen pauschale Lösungen durchgedrückt werden. Das bedeutet weniger Rechte, weniger Unterstützung und ein Schubladensystem.
Rechtsanwalt Rosenow hat das ziemlich gut auf den Punkt gebracht.

Die BAGüS verlangt die Kompetenz zur sogenannten Bedarfsplanung. Das bedeutet, dass sie das Recht der Leistungserbringer, eine Leistung auf dem Markt anzubieten und eine entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abzuschließen, abschaffen will. Vor dem Hintergrund der bereits heute bestehenden Unterversorgung in der Eingliederungshilfe kann das nur heißen, dass die BAGüS die Versorgungssituation weiter verschlechtern will, um Kosten zu sparen.

Quelle und kompletter Text: Sozialrecht Rosenow

Menschenrechte nach Kassenlage. Es ist nicht zu fassen.

„Bei den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung müssen wir uns ganz, ganz tief in die Augen schauen und sagen: Was schaffen wir wirklich? Was ist wünschenswert, aber was kriegen wir zur Zeit angesichts der wirtschaftlichen Situation nicht hin? Ohne Scham vor dem Mund, ohne jetzt sofort wieder in die Gräben zu gehen; ja, ich glaube, wir sollten das offen und ehrlich im Diskurs miteinander besprechen. Ohne den Sozialstaat aufzugeben, wir müssen ihn reformieren, ich glaube, dass wir an einigen Stellen überzogen haben.“
Burkhard Jung (SPD), Präsident des Deutschen Städtetages (ab 14:11)

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Die Aussagen der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder – heute Botschafterin der INSM und stellvertretende Leiterin von R21 – sind brandgefährlich: Sie reduzieren Menschen mit Behinderung auf Kostenfaktoren. Politik und Verwaltung gewähren oft nur das Minimum („satt, sauber, still“), statt Teilhabe als Menschenrecht zu sichern. Besonders problematisch: R21 und INSM sind eng mit Lobbyinteressen verflochten – staatlich gefördert bzw. von Konzernen finanziert – und prägen so den politischen Diskurs einseitig.
Aber! :arrow_right: Teilhabe ist kein Gnadenakt, der durch Almosen finanziert wird, sondern ein unveräußerliches Grundrecht.

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:thinking::face_with_diagonal_mouth:

Danke, dass du darauf aufmerksam machst!

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Anbei eine Pressemitteilung des Verbandes Sonderpädagogik e.V. zum Artikel.

Pressemitteilung

zum Artikel von Kristina Schröder (11.12.2025, Welt)

Assistenz und Teilhabe sind kein Luxus – Sparen in den öffentlichen Haushalten ist wichtig, aber niemals auf Kosten der Menschen mit Unterstützungsbedarf zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens

In ihrem jüngsten Beitrag reduziert Kristina Schröder Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen auf ein Kostenproblem. Dabei werden zentrale Aspekte von Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Teilhabe verkannt.

Assistenz ist kein Luxus – sie sichert Bildung, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe und entlastet Familien sowie gesellschaftliche Systeme langfristig. Assistenzleistungen sind keine freiwilligen Extras, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen – und sie verhindern langfristig enorme Kosten durch teure stationäre Unterbringungen.

Als Verband Sonderpädagogik warnen wir davor, Sparzwänge in den öffentlichen Haushalten auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen und Teilhabeeinschränkungen auszutragen. Einsparungen bei Assistenzleistungen führen nicht zu nachhaltiger Entlastung öffentlicher Haushalte, sondern zu Exklusion, Überforderung von Angehörigen und steigenden Folgekosten – insbesondere bei allen Unterstützungsbedarfen wie z.B. Leben im Autismus- und ADHS-Spektrum sowie mit Traumafolgen, die auch Frau Schröder dezidiert benennt. Auf Wunsch stellt der vds hier gern allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern konkrete Beispiele zur Verfügung.

Eine seriöse Debatte über Sozialausgaben muss diese Perspektiven einbeziehen und die Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der geltenden deutschen Rechtslage respektieren. Die Diskussion um steigende Ausgaben darf nicht isoliert auf kommunaler Ebene geführt werden: Teilhabe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und braucht eine verlässliche, solidarische Finanzierung – statt Kürzungsdebatten, die grundlegende Rechte infrage stellen.

Der Verband Sonderpädagogik e.V. steht jederzeit gern für einen Austausch mit Kristina Schröder zur Verfügung.

Dr. Angela Ehlers für den Verband Sonderpädagogik e.V.

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Frau Ackermann, Kristina Schröder hat in einer Welt-Kolumne über Hilfe für behinderte Menschen geschrieben. Der Text war übertitelt mit der Zeile „Was wir uns künftig nicht mehr leisten können“. Was sagen Sie dazu?

Mit diesen Grundgedanken begann die Euthanasie behinderter Menschen in der Nazizeit. Frau Schröder hat offensichtlich keine Ahnung vom Leben der Menschen mit Behinderungen und verfügt über keinerlei Fachkenntnisse zu dem Thema. Die Grundrechte der Menschen werden hier zum Kostenfaktor erklärt und als Luxusgut interpretiert.