Sozialgericht: Corona-Zuschuss für Grundsicherungsempfänger zu gering und verfassungswidrig

SG Karlsruhe hält den von der Bundesregierung geplanten Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für Grundsicherungsempfänger für verfassungswidrig und zu gering. Das Gericht hält eine Erhöhung des Regelsatzes in den Pandemiemonaten für nötig.

Quelle: RND

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