Sozialhilfe muss Gebärdendolmetsher an Förderschulen bezahlen

Nach Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 03.12.2019, Az: L 8 SO 94/19 B ER kann das Sozialamt zur Kostenübernahme eines Gebärdendolmetschers an Förderschulen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden.

Nähere Informationen dazu unter Juris - das Rechtsportal AZ.: L8 SO 94/19 B ER - Sächsisches Landessozialgericht