Der Landesverband der Lebenshilfe Bayern bietet ein großes Fortbildungsprogramm an. Neben Angeboten für Menschen mit Behinderung, Eltern und Angehörige, liegt der Schwerpunkt auf Angeboten für Mitarbeiter aus Einrichtungen, Beratung und Fortbildung.
Anhand eines Themenkomplexes im Bereich der Sozialrechtlichen Ansprüche von Menschen mit Behinderung, möchte ich euch heute gerne auf die Seite des Landesverbands der Lebenshilfe Bayern mitnehmen.
> Online-Seminare: Sozialrechtliche Ansprüche von Menschen mit Behinderung
Sozialrecht ist häufig als trockene und unübersichtliche Rechtsmaterie bekannt. Dabei gestalten umfassende soziale Rechte und Ansprüche des Sozialgesetzbuchs unseren Alltag. Besonders Menschen mit Behinderung bedürfen der Unterstützung, um ihre Teilhaberechte geltend zu machen. Dies bereitet Mitarbeiter*innen im Beratungsalltag häufig erhebliche Probleme.
Neben dem Eingliederungshilferecht finden sich im 3. Teil (§§ 151 ff) des
Sozialgesetzbuchs IX die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht).
Weiterführende Informationen sowie Anmeldungsmodalitäten findet ihr auf der Seite der Lebenshilfe Bayern Fortbildungsinstitut