Steuererleichterung auch wenn das Kind auszieht?

Unser Sohn ist zu 90 % schwerbehindert mit den Merkzeichen G, B und H.
Entsprechen hatten wir vom Finanzamt die Steuererleichterung.
Nun steht es an, daß er eventuell in eine Einrichtung auszieht.
Dennoch werden wir uns ganz viel kümmern (müssen und wollen) da er viel Angst hat und oft nach Hause will. Aber das ist eín anderes Thema :wink:
Wenn er auszieht, fällt ja Grundsicherung und Pflegegeld weg, welches bisher uns sehr geholfen hat, finanziell über die Runden zu kommen, da ich nur bedingt arbeiten konnte.
Ich habe nun bei unserer Steuerberaterin nachgefragt, was uns das im Jahr kosten wird, wenn die steuerlichen Erleicherterungen wegfallen über meinen Sohn und bin fast umgefallen.
Wir haben dann richtig, richtig viel mehr Einkommenssteuer, obwohl wir nicht die mega Verdiener sind.
Ich frage mich nun, wire wir das alles schaffen sollen und vor allem frage ich mich, ob es wirklich so ist, daß alle Steuererleichterungen wegfallen, auch wenn wir ja weiter Kindergeld erhalten?
Würde mich sehr über Antwort freuen.
Danke!

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Hallo Bini,

keine Sorge. Und Steuerberater und Steuererleichterungen aufgrund Schwerbehinderung, na ja. Am besten hört man da auf den BVKM und seine Info Broschüre zum Thema Steuererleichterungen für Eltern von Kindern mit Behinderung. Euch fällt eigentlich erstmal gar nichts weg. Ihr bekommt auch weiterhin Pflegegeld anteilig, wenn das Kind zuhause ist. Für diese Zeit wird auch dementsprechend wieder, wenn genug Zeiten zusammen, Rente gut geschrieben. Wie alt ist euer Kind? Ihr behaltet im Prinzip auch die Freibeträge für Merkzeichen, KM, Pflegepauschbetrag, etc.
Ihr kümmert euch ja noch um das Kind, holt es, besucht es, evtl. Übernehmt ihr die medizinische Versorgung? Macht Freizeit- und Urlaubsfahrten?
An anderer Stelle habe ich einer Mutter auch schon einmal ausführlich Auskunft gegeben. Zum einen werdet ihr aber merken, dass die Aufwendungen finanzieller Art erheblich weniger werden, wenn das Kind in einer Einrichtung ist. Nicht umsonst gibt es diese Hilfen. Keine Angst davor, dass Unterstützung weg fällt. Es wird funktionieren. Es gibt sogar den Anspruch weiterhin auf UVP und Entlastungsleistung, wenn das Kind zuhause ist. Auch von der (Grundsicherung) Teilhabeleistung bleibt sicher nach dem Abzug der Kosten für die Unterbringung Geld übrig, welches dann ja auch für die Teilhabe gedacht ist. Also dementsprechend für das Kind, bzw. In seinem Sinne verwendet werden kann.
LG

Steuermerkblatt BVKM

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Hallo Kirsten,
danke für die Antwort.
Unser Sohn ist 30, wird dieses Jahr 31. Ich habe mir das Merkblatt jetzt durchgelesen, bedeutet daß, wir können die Steuervergünstigungen weiterhin in Anspruch nehmen? So ganz klar ist mir das nicht, auch nicht nach dem Lesen des Merkblattes.
Für was steht die Abkürzung „UVP“?
Unser Sohn braucht keine medizinische Versorgung sondern engmaschinge Betreuung aufgrund seines Autismus. Also eher ein „Aufpassen und Anleiten“ als körperliche Pflege. Und ja, wir machen natürlich mit ihm Freizeitfahrten, er wird wohl viel am Wochenende zu Hause sein, die Einrichtung wird wahrscheinlich auch recht wohnortnah sein.
Vielen lieben Dank noch einmal
viele Grüße
Sabine

UVP = Urlaubs- und Verhinderungspflege. Steht euch ja zu, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ja, ihr könnt die Steuererleichterungen weiterhin in Anspruch nehmen. Auch das Kindergeld wird weiterhin bezahlt. Es erfolgt regelmäßig eine Prüfung, aber nur in dem Rahmen wie jetzt auch. Was das Pflegegeld betrifft, kommt euer Kind übers Wochenende nachhause, Freitag bis Sonntag z.B., dann bekommt ihr für 3 Tage auch Pflegegeld. Der Betrag ist anteilig des Pflegegrads. Summe vom Pflegegeld geteilt durch 28 = tägl. Anteil. Die Zuhausetage werden in regelmäßigen Abständen von der Wohneinrichtung bestätigt und ihr reicht dann diese Tage bei der Pflegekasse ein.

vielen lieben Dank, Kirsten :slight_smile: