Steuerliche Berücksichtigung von Privatfahrten bei Merkzeichen H

Hallo intakt-Community!

Vor kurzem hat meine Tochter das Merkzeichen H zuerkannt bekommen. Mit diesem Merkzeichen ist es ja möglich, alle Privatfahrten, bei denen das Kind mitfährt, steuerlich geltend zu machen (bis 15.000 km im Jahr). Ich habe hierzu eine ganz praktische Frage, mit der sich vielleicht auch schon der/die ein oder andere beschäftigt haben: Wie kann ich diese Fahrten nachweisen? Wie macht ihr das? Ein Fahrtenbuch z.B., wie man es so im Handel kaufen kann, ist normalerweise für einen ganz anderen Anwendungsfall ausgelegt, nämlich für Geschäftsfahrten. Verwendet ihr trotzdem so einen Vordruck? Oder tragt ihr das einfach in eine Excel-Tabelle ein und wird das dann auch vom Finanzamt anerkannt?

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Hallo AndreasG,

Herzlich willkommen bei uns in der Community! :handshake: Ich hoffe es melden sich bald ein paar Eltern bei dir, die dir bei diesem Thema helfen können.

Ich wünsch dir einen tollen Austausch bei uns :pray:t2:

Liebe Grüße
Florian

Danke, Florian!

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Hallo Andreas,
auch von mir ein herzliches Willkommen bei Intakt! :raising_hand_woman:
Ich habe damals ein handelsübliches Fahrtenbuch genommen und beim „Zweck der Fahrt“ eingetragen, dass es sich um einen Termin beim Arzt, bei der Therapie oder um einen Besuch bei der Verwandtschaft . . . handelt.

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Vielen Dank für die schnelle Antwort! So scheint mir das auch am einfachsten zu sein. Die Vordrucke gibt es ja überall zu kaufen. Das hat mir schon sehr geholfen. Es ist ja natürlich ein riesiger Aufwand, die ganzen Fahrten zu dokumentieren, spart aber auch ordentlich Geld. :slightly_smiling_face:

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Hallo Andreas,
Bei uns hat dem Finanzamt immer eine detaillierte Aufstellung in einer Tabelle mit Datum, Ziel, Kilometer Verbindung des Nachweises des Kilometerstandes vom Jahresanfang und Jahresende (z. B. durch Werkstatt oder TÜV) gereicht.
LG, amai

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Vielen Dank, amai!
Heißt das, dass ihr alle Fahrten mit eurem Auto lückenlos dokumentieren musstet? Das scheint ja dann doch komplizierter zu sein, als ich zunächst dachte. Wir müssten das ja dann für zwei Autos machen, weil unsere Tochter mal in dem einen, mal in dem anderen mitfährt. Und zwischendurch fahren wir natürlich auch noch ohne unsere Tochter, z.B. in die Arbeit oder sonstwohin. Und da fällt mir gerade auf, dass die Sache ja noch komplizierter wird, weil meine Frau oder ich unsere Tochter morgens in den Kindergarten bringen … - auf dem Weg in die Arbeit! Da würde ja dann diese Strecke zweimal in der Steuererklärung auftauchen: einmal bei den außergewöhnlichen Belastungen und einmal bei den Werbungskosten. Ob das wohl zulässig ist? Oh nein! Mir raucht schon der Schädel!

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Hallo Andreas,
wir haben hauptsächlich alle Arzt- und Therapiefahrten dokumentiert, die Urlaubsfahrten (bei uns ziemlich lange Strecke nach Italien zu Verwandten) Fahrten zu und vom geschiedenen Vater , zur Apotheke , Termine zu Behörden. Die Schule war bei uns nur ein paar hundert Meter entfernt und wurde zu Fuß bewältigt.
Ich denke in eurem Fall kann man die Kosten nur einmal ansetzen oder eben geteilt in die eine und die Mehrkilometer zur Arbeit dann in die andere Kategorie. Mir wäre der Aufwand zu hoch und ich persönlich würde darauf verzichten. Ich habe gleiche Anlässe/Strecken zusammen aufgeführt, also z.B. 10 mal Arzttermin Dr. xyz Adresse, xx KM einfache Strecke, 36 mal Fahrt zu Vater Adresse xx KM einfache Strecke usw. .
Das hat unserem Finanzamt gereicht. Wir hatten immer nur ein Auto, da hatten wir es einfacher weil wir nicht differenzieren mussten.
Kennst du eigentlich das Steuermerkblatt des BVMK? Da gibt es viele Tipps und Erklärungen und Hilfestellung . https://bvkm.de/ratgeber/steuermerkblatt/
LG, amai

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Vielen Dank, amai, für deine ausführliche, informative Antwort und den Hinweis auf das Steuermerkblatt!
Ich bin jetzt wieder ein wenig beruhigt. Auch wenn es weiterhin einigermaßen kompliziert bleibt, glaube ich doch, dass wir das schon hinkriegen. Vielleicht frage ich doch besser einmal direkt beim Finanzamt nach, wie sie sich den Nachweis dort vorstellen, vor allem auch in Bezug auf unsere „Spezialprobleme“ (zwei Autos usw.) …

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