Studie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in WfbM

Liebe Eltern, liebe Interessierte,

am 14. September 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Abschlussbericht einer Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt veröffentlicht.

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Die Studie steht als PDF-Download zur Verfügung und Du findest sie auf der Seite des BMAS.


Aus den Ergebnissen der Studie wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Diese Empfehlungen betreffen die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, die Einführung existenzsichernder Entgelte sowie Maßnahmen zur Stärkung von Inklusion und Teilhabe in Bezug auf Menschen mit Behinderung.

Die entwickelten Empfehlungen für die Reform des WfbM-Systems sind wie folgt:

1. Reduzierung der Zugänge zum Werkstattsystem zugunsten von Eintrittsmöglichkeiten in das reguläre Ausbildungssystem oder den Arbeitsmarkt.

2. Ausgliederung des Berufsbildungsbereichs (BBB) aus den WfbM und Schaffung eines inklusiven Bildungszentrums.

3. Bessere Anerkennung von Qualifikationen in den WfbM und flexiblere Ausbildungsangebote.

4. Einführung dualer Ausbildungsmodelle in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Berufsschulunterricht.

5. Sicherung der ökonomischen Leistungsfähigkeit der WfbM durch klare Unternehmensstrategien, partizipative Führungsstile und technische Lösungen.

6. Reduzierung der Breite des Tätigkeitsspektrums und verstärkte Marketing- und Netzwerkarbeit.

7. Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter*innen im Arbeitsbereich.

8. Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch ausgelagerte Arbeitsplätze und Unterstützung für Unternehmen.

9. Einführung existenzsichernder Entgelte, Vereinfachung der Entgeltzusammensetzung und flexible Gestaltung der Entbildungsdauer.

10. Stärkung von Inklusion und Teilhabe durch den Übergang in ein Arbeitsverhältnis und die Trennung von Arbeitsverhältnis und Rehabilitationsverhältnis.

11. Einbeziehung der WfbM-Beschäftigten in die Arbeitslosenversicherung und Erbringung ergänzender Sozialleistungen.

12. Loslösung des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs vom Arbeitsplatz WfbM und Bereitstellung von unabhängiger Rentenberatung.

Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, existenzsichernde Entgelte zu gewährleisten und die Teilhabe und Inklusion zu stärken, während gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der WfbM erhalten bleibt.