Die mündliche Verhandlung bot erschreckende Einblicke in die Realität der Einrichtung, in der der Kläger wohnt. Es wurde deutlich, dass das Personal nahezu vollständig mit der Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner beschäftigt ist. Während einer Schicht blieben vielleicht 15 Minuten für „soziale Teilhabe im Sinne von Freizeitaktivitäten“, sagte eine Mitarbeiterin im Rahmen ihrer Zeugenaussage – 15 Minuten in einer Schicht für 18 Bewohnerinnen und Bewohner…
Das Protokoll der mündlichen Verhandlung zeigt auch, wie Akteure auf Seiten der Träger der Eingliederungshilfe und der Leistungserbringer mit einer Mutter umgehen, die die Unterversorgung ihres Kindes nicht akzeptieren will. Ganz systematisch wird hier der Versuch unternommen, die Verantwortung für die Missstände in der Eingliederungshilfe auf die Mutter des Leistungsberechtigten abzuwälzen. Das Problem, so lässt sich das zusammenfassen, sei nicht das versagende Leistungssystem, sondern eigentlich nur die Mutter. Aus langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass dies oft einer der Gründe dafür ist, dass viele Angehörige keine Chance sehen, die Rechte der mit ihnen verbundenen Leistungsberechtigten durchzusetzen.
https://sozialrecht-rosenow.de/meldung/systemversagen-der-eingliederungshilfe.html