Teilhabe am Arbeitsleben auch kurz vor dem Renteneintritt möglich

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.12.2019 (AZ L 16 R 256/19 entschieden, dass Menschen mit Behinderung auch dann Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben haben, wenn sie zu Beginn des Eingangsverfahrens bereits relativ kurz vor dem Eintritt in die Regelaltersrente sind.

Ausführliche Information dazu findet ihr unter diesem Link.