Wenn man denkt, wir leben in dem Zeitalter wo das Recht auf Teilhabe vieles ermöglichen wird, der kann auch mal irren. Ganz im Gegenteil, es könnte noch weniger, statt mehr werden. Da gibt es nämlich so ein neues Urteil vom Bundesverwaltungsgericht zum Thema „gemeinsames Reisen“. Da nach dem Urteil nun Betreuer nicht mehr als 10 Stunden arbeiten dürfen, dazwischen auch eine 45 Minütige Pause einlegen müssen und nach der Arbeit mindestens 10 Stunden Pause für sich haben sollen, könnten künftig die schönen Reisen über die Offene Behindertenarbeit sprichwörtlich ins Wasser fallen. Natürlich muss den Betreuern ihre Zeit für sich eingeräumt werden. Aber seit Jahren war es ein Geben und Neben miteinander und hat sehr gut im Sinne der Menschen mit Behinderung funktioniert. Eigentlich sogar teilweise oft von den Betreuern selbst vorgeschlagen und organisiert mit Unterstützung von Freiwilligen, die diesem Job sehr gerne nachgegangen sind. Oftmals war es auch der Weg zu einem Wunschberuf, oder auch zum Erlangen von praktischen Kenntnissen auf dem Weg in einen Beruf. Das scheint nun aus Kostengründen und Vorgaben, nicht mehr so einfach für Anbieter umzusetzen zu sein. Die Kosten für das künftig benötigte Personalaufkommen ist nicht finanzierbar. Zudem gibt es ja auch die Vorgabe, teilweise Fachkräfte im Einsatz zu haben. Die Anbieter stehen erst einmal vor einer hohen Herausforderung, bestehende Angebote der Teilhabe, überhaupt noch künftig finanzieren zu können. Wir werden sehen, wie sich die Anbieter dieser Herausforderung stellen. Verlierer waren schon im Vorfeld teilweise die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und werden nun aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarf, somit ganz aus dem System fallen. Soviel zur Teilhabe und Umsetzung derselben.
Nähere Information zum Urteil (8 C 3/18): BVerwG: Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung anwendbar
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