Treppenlift von der Steuer absetzen

Ein Treppenlift zählt bekannterweise nicht zu den Hilfsmitteln, deren Kosten von einer Krankenkasse übernommen werden. Dennoch können sie bei einem vorliegenden Pflegegrad von den Pflegekassen mit den Zuschüssen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen anteilig (bis 4000€) bezuschusst werden. Da aber diese Lifte meistens erheblich teurer in der Anschaffung sind, besteht auch noch die Möglichkeit einer Geltenmachung bei der Steuererklärung unter dem Punkt außergewöhnliche Belastung. Dazu benötigt man aber ein ärztliches Attest. Darin muss dann die medizinische Notwendigkeit des Lifts bescheinigt sein. Das Attest sollte auch vor einem Kauf bereits ausgestellt sein. In der Steuererklärung wird dann die zumutbare Belastung steuerrechtlich abgezogen udd die restliche Summe wird dann von den Einkünften abgezogen. Wichtig dabei, es darf immer nur der Betrag angesetzt werden, der auch nach Abzug möglicher Zuschüsse, oder anteiliger Kostenübernahme, übrig bleibt. Das gilt übrigens auch für Reparaturen. Wurde ein Betrag für eine Reparatur, oder auch eine Installation eines verordneten Hilfsmittels fällig, so kann man diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung einreichen.
Treppenlifte selbst, sind übrigns auch über die KFW Kreditbank förderungsfähig. Dabei handelt es sich um den Bereich Investitionszuschuss 455-B und über die Kreditlinie 159.
Hier ist wichtig, dass kein Pflegegrad zwingend vorliegen muss, sondern es handelt sich um die Förderung von Abbau von Barrieren. Ein ärztliches Attest kann aber den Anträgen beigefügt werden.

Quellenangabe vdk.de/Treppenlift
Weiterführende Informationen im Sinn des Steuerrechts kann man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) einholen. Wer Mitglied im VDK ist, braucht bei der Lohi keine Aufahmegebühr zu zahlen. Es besteht eine Kooperation.