Trotz blauem Parkausweis darf abgeschleppt werden, wenn Dienstsiegel verblasst ist

Bitte vorsichtig sein! Wenn auf dem blauen Parkausweis das Dienstsiegel der ausstellenden Behörde nicht mehr erkennbar ist, kann das Fahrzeug auf Kosten des behinderten Menschen von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt werden.
Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile

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