Überblick Sozialrechtlicher Änderungen beim Übergang ins Erwachsenenalter

Für Menschen mit Behinderung ergeben sich mit dem 18. Geburtstag wichtige Änderungen im Sozialrecht. Was sich alles bei Eintritt der Volljährigkeit ändert, kann man in der neuen Broschüre des BVKM nachlesen. (Rechtsstand September 2025)
Hier kann der Ratgeber und auch eine Checkliste kostenfrei heruntergeladen werden:
## 18 werden mit Behinderung // Stand: 2025

Ab Eintritt der Volljährigkeit besteht zum Beispiel Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - etwa für Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Für Eltern ändert es sich dahingehend, dass sie nicht mehr an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen müssen.

Für Kinder vor dem 18. Lebensjahr gibt es ja die sehr hilfreiche Broschüre, bzw. den Rechtsratgeber: Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es.